       ALLGEMEINE LIZENZBEDINGUNGEN FR DIE
           NUTZUNG VON SOFTWAREPRODUKTEN
         SIEMENS ENERGY & AUTOMATION, INC.

BEVOR SIE DIE VERPACKUNG DER PROGRAMM-DATENTRGER UND DER DOKUMENTATION (DES "PROGRAMMS") FFNEN, LESEN SIE BITTE DIE NACHSTEHENDEN LIZENZBEDINGUNGEN GENAU DURCH. DIESE LIZENZBEDINGUNGEN STELLEN DEN GESAMTEN VERTRAG DAR ZWISCHEN LHNEN ("LIZENZNEHMER") UND SIEMENS ENERGY & AUTOMATION, INC. UND ERSETZEN JEGLICHE VORHERIGE ABMACHUNG ZWISCHEN DEN PARTEIEN. DURCH FFNEN DER PACKUNG ERKENNEN SIE DIESE LIZENZBEDINGUNGEN IN VOLLEM UMFANG AN. WENN SIE DIE LIZENZBEDINGUNGEN NICHT ANERKENNEN, SCHICKEN SIE BITTE DIE PACKUNG UNGEFFNET ZURCK.  SIE ERHALTEN DANN EINE GUTSCHRIFT.
1.  berlassung der Software und der dazugehrigen Dokumentation.  Siemens Energy & Automation, Inc. (erwhnt als konzessionr) und jegliche zutreffende Konzessionere berlsst dem Lizenznehmer das nicht ausschliessliche Recht, die Datentrger und die darin enthaltene Software ausschliesslich als Object-Code sowie die dazugehrige Dokumentation nur im Rahmen dieser Bedingungen zu nutzen.  Die Software darf nur auf einem einzigen Computer benutzt werden, der vom Lizenznehmer besitz, gemietet oder anderweitig kontrolliert wird, oder, falls dieser Computer nicht operabel ist, auf einem Ersatz-Computer.  Die Software darf weder auf zwei Maschinen gleichzeitig noch auf einem lokalen Computer-Netzwerk oder einem anderen Netzwerk benutzt werden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Lizenzgebers und Zahlung von zustzlichen Lizenzgebhren.  Der Lizenznehmer verpflichtet sich, seine Rechte unter diesem Lizenzabkommen nicht an Dritte weiterzugeben oder mit ihnen zu teilen.
Nach Installation der Software auf seinem Computer darf der Lizenznehmer die Datentrger zur Archivierung behalten.  Zustzlich darf er eine Datensicherungskopie der Datentrger anfertigen.  Vom Benutzerhandbuch darf ebenfalls eine Kopie zur Datensicherung angefertigt werden.  Jede Kopie der Software oder des Benutzerhandbuches muss das Copyright des Lizenzgebers enthalten.  Bis auf die in diesem Absatz genannten Ausnahmen drfen keine Kopien des ganzen oder teilweisen Programms vom Lizenznehmer oder anderen unter seiner Kontrolle stehenden Personen angefertigt werden.
2.  Rechte des Lizenzgebers.  Der Lizenznehmer erkennt an, dass das Programm unverffentlichtes Besitztum des Lizenzgebers ist, das durch Copyright-Gesetze der Vereinigten Staaten von Amerika und andere allgemeine, das Handelsgeheimnis betreffende Gesetze geschtzt ist. Der Lizenznehmer erkennt weiterhin an, dass alle Rechte am Programm beim Lizenzgeber verbleiben. Das Lizenzabkommen rumt dem Lizenznehmer keinerlei Besitzanspruch auf das Programm ein, sondern lediglich ein begrenztes und nach den Bestimmungen dieser Bedingungen widerrufbares Nutzungsrecht.
3.  Nutzungsgebhren.  Die Nutzungsgebhren, die vom Benutzer gezahlt werden, stellen ein Entgelt fr die Lizenzen dar, die im Rahmen dieses Abkommens gewhrt werden.
4.  Gltigkeitsdauer.  Dieses Lizenzabkommen tritt bei ffnen der Verpackung in Kraft und bleibt bis zu seiner Beendigung gltig.  Der Lizenznehmer kann das Abkommen jederzeit durch Rcksendung des Programms und aller angefertigten Kopien und Auszge an den Lizenzgeber beenden.  Der Lizenzgeber kann das Abkommen bei Vertragsbruch durch den Lizenznehmer jederzeit beenden.  Im Falle der Beendigung durch den Lizenzgeber hat der Lizenznehmer das Programm und alle seine Kopien und Auszge unverzglich and den Lizenzgeber zurckzugeben.
5.  Gewhrleistung.  Der Lizenzgeber gewhrleistet zum alleinigen Nutzen des Lizenznehmers, dass die Programmdatentrger und das Benutzerhandbuch fr einen Zeitraum von 90 Tagen nach Inkrafttreten des Lizenzabkommens (die "Gewhrleistungsperiode") frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Der Lizenzgeber gewhrleistet weiterhin zum alleinigen Nutzen des Lizenznehmers, dass das Programm so funktioniert wie im Benutzerhandbuch beschrieben.  Falls ein Fehler im Programm whrend der Gewhrleistungperiode auftreten sollte, kann der Lizenznehmer das Programm an den Lizenzgeber zurckgeben gegen Ersatz oder, nach Wahl des Lizenzgebers, Rckerstattung aller unter diesem Abkommen gezahlten Gelder.  Der Lizenznehmer erkennt an, dass alle weiteren Gewhrleistungsansprche ausgeschlossen sind.  Mit Ausnahme der oben genannten Gewhrleistungen werden das Programm und die darin enthaltene Software im gegenwrtigen Zustand lizenziert,und der Lizenzgeber bernimmt keinerlei andere Gewhrleistung, ausdrcklich oder implizit, einschliesslich (ohne Begrenzung) jeglicher implizierten Gewhrleistung fr die Fhigkeit, einen bestimmten Zweck zu erfllen.
6.  Begrenzung der Haftbarkeit.  Die gesamte Haftbarkeit des Lizenzgebers gegenber dem Lizenznehmer oder anderen Parteien fr jeglichen Verlust oder andere Schden, die aus Ansprchen, Forderungen oder anderen Schritten im Rahmen dieses Abkommens entstehen, knnen die vom Lizenznehmer an den Lizenzgeber zur Nutzung des Programms gezahlten Gebhren nicht berschreiten.  Unter keinen Umstnden haftet der Lizenzgeber fr indirekte, zufllige oder Folgeschden oder fr exemplarische Schden oder verlorene Gewinne, auch wenn der Lizenzgeber auf die Mglichkeiten solcher Schden hingewiesen wurde. Einige Bundesstaaten der USA gestatten nicht den Ausschluss der Haftbarkeit fr zufllige oder Folgeschden, sodass die obengenannte Begrenzung der Haftbarkeit mglicherweise fr den Lizenznehmer nicht zutrifft.
7.  Gerichtsbarkeit.  Fr die Bestimmungen dieses Abkommens treffen die Gesetze das Bundesstaates Georgia zu.
8.  Prozesskosten.  Falls eine der Parteien under diesem Lizenzabkommen gerichtliche Schritte gegen die andere Partei unternimmt, so hat die gewinnende Partei Recht auf die Erstattung, zustzlich zu anderem Schadenersatz, von normalen Anwalts- und Prozesskosten.
9.  Abtrennbarkeit.  Falls eine Bestimmung dieses Lizenzabkommens von einem zustndigen Gericht fr ungltig oder undurchsetzbar erklrt wird, so hat dies kienen Einfluss auf die verbleibenden Bestimmungen.
10.  Nichtverzicht.  Falls eine Partei es unterlsst, aus diesem Abkommen entstehende Rechte durchzusetzen oder bei Vertragsbruch der anderen Partei rechtliche Schritte einzuleiten, so stellt dies keinen Verzicht auf knftige Durchsetzung von Rechten oder knftigen gerichtlichen Schritten bei knftigen Vertragsbrchen dar.
11.  Eingeschrnkte Rechte der U.S. Regierung.  Die Software und Dokumentationen werden mit eingeschrnkten Rechten zur Verfgung gestellt. Gebrauch, Duplikation oder Bekanntgabe 
(Verffentlichung) unterliegt Einschrnkungen wie in Unterparagraph (c) (ii) von den Rechten in technische Daten und Computer Software klausel DFARS 252.277-7013, oder unterparagraph (c) (1) und (2) ber die kommerziellen Computer Software beschrnkten Rechte CFR 52.227-19, wie zutreffend.  Hersteller ist Siemens Energy & Automation, Inc., 3000 Bill Garland Road, Johnson City, Tennessee 37601, USA.

